Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen für Business-Center-Dienstleistungen der easyOffice Services GmbH
§ 1 Leistungsumfang, Vertragsgegenstand
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Business-Center-Dienstleistungen der easyOffice Services GmbH. Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind neben den AGB das Preisverzeichnis der easyOffice Services GmbH in seiner jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit der Beauftragung zur Kenntnis gegeben werden.
(2) Soweit in diesen Zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regelungen vereinbart werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der easyOffice Services GmbH (im Folgenden easyOffice vienna AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung, die jederzeit unter http://www.easyofficevienna.at/de/agb/ abrufbar sind.
(3) Mit der Beauftragung des Service „Post Service“ erwirbt der Auftraggeber das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr (auf Briefbögen, Internet-Seiten etc.) die von der easyOffice Services GmbH zur Verfügung gestellte Anschrift als Geschäftsadresse zu nutzen. Zur Verwendung der Geschäftsadresse im Impressum der Webseite des Auftraggebers oder für Eintragungen in öffentlichen Verzeichnissen oder Registern berechtigt dieser Service nicht, es sei denn die Anschrift wird ausdrücklich als Postanschrift oder als unselbständige Zweigniederlassung gekennzeichnet und der Hauptsitz des Unternehmens ist dort angegeben. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Geschäftsadresse als Sitz oder Hauptniederlassung seines Unternehmens zu verwenden.
4) Der Service „Domizil Service“ beinhaltet zusätzlich die Befugnis, die Adresse bei allen sonstigen geschäftlichen Anmeldungen und Eintragungsersuchen (z.B. Gewerbeanmeldung, steuerlicher Anmeldung, Handelsregistereintragungen) anzugeben.
(5) Bei allen durch den Auftraggeber veranlassten Veröffentlichungen, Anmeldungen und Eintragungen hat dieser selbstständig dafür Sorge zu tragen, dass die handelsrechtlichen, steuerrechtlichen und sonstigen rechtlichen und/oder tatsächlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Anmeldungen und Eintragungsersuchen eingehalten werden. Die easyOffice Services GmbH kann hierfür keinerlei Haftung übernehmen.
(6) Die Nutzung der Zusatzleistungen „Domizil Service“ ist nicht zulässig, wenn nur die „Post Service“ gebucht wurde. Verstößt ein Auftraggeber hiergegen, so gilt ab dem Zeitpunkt und für die Dauer der unberechtigten Nutzung das Entgelt für den Service „Domizil Service“ nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis als vereinbart.
(7) Die Inanspruchnahme der vorgenannten Business-Center-Dienstleistungen ist nur durch den Auftraggeber selbst für das von ihm bei Vertragsschluss genannte Unternehmen gestattet. Die Nutzung durch Dritte ist untersagt. Überlässt der Auftraggeber vertragswidrig die ihm zur Verfügung gestellte Adresse Dritten oder nutzt sie selbst für nicht bei Vertragsschluss genannte Unternehmen, so gilt mit ihm hierfür ab dem Zeitpunkt und für die Dauer der unberechtigten Nutzung durch den oder die Dritten jeweils das vertraglich geschuldete Entgelt als zusätzlich vereinbart.
(8) Die Dienstleistungen beinhalten in jedem Fall die Annahme der für den Auftraggeber an der Geschäftsadresse eingehenden Post, Betreuung des Standortes montags bis freitags von 08:00-17:00 Uhr (außer an gesetzl. Feiertagen) sowie Anbringung eines Firmenschildes oder einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. elektronisches Display) im Eingangsbereich der Geschäftsräume.
(9) Gegenstand der Vereinbarung ist nur die Entgegennahme von Briefpost sowie von kleineren Warensendungen oder Päckchen mit einer Maximalgröße von 60× 30×15 cm. Die Entgegennahme von größeren Sendungen bedarf der vorherigen Ankündigung durch den Auftraggeber und der Zustimmung durch die easyOffice Services GmbH. Ein Anspruch auf Annahme solcher Sendungen besteht nicht.
(10) Angenommene Post hält die easyOffice Services GmbH während der in Absatz 8 genannten Geschäftszeiten zur Abholung bereit oder leitet sie - ggf. auch, nachdem diese eingescannt wurde, in elektronischer Form - an eine von dem Auftraggeber benannte Adresse weiter. Sie sorgt durch die Bereitstellung entsprechender Vorrichtungen sowie die Unterrichtung der entsprechenden Dienstleister dafür, dass sämtliche Sendungen, die an die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Geschäftsadresse gerichtet sind, sie zuverlässig erreichen. Für eventuelle Fehlleistungen Dritter, wie z. B. der Post AG, übernimmt die easyOffice Services GmbH keine Haftung.
(11) Bei der Weiterleitung der Post ist stets nur die rechtzeitige und ordnungsgemäße Absendung bzw. Weiterleitung geschuldet.
(12) Die easyOffice Services GmbH gewährt dem Auftraggeber hinsichtlich der von ihr erbrachten Leistungen und Services keinerlei Wettbewerbs- oder Konkurrenzschutz.
2 Obliegenheiten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Business-Center-Dienstleistungen der easyOffice Services GmbH für keinerlei geschäftliche oder private Aktivitäten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen – gleich welcher Art – verstoßen oder die geeignet sind, das Ansehen der easyOffice Services GmbH zu beeinträchtigen bzw. zu schädigen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die easyOffice Services GmbH davon in Kenntnis zu setzen, wenn er oder ein von ihm benannter Ansprechpartner/Vertreter für einen längeren Zeitraum als 2 Wochen telefonisch nicht zu erreichen und auch sonst nicht in der Lage ist, für ihn bestimmte Benachrichtigungen abzurufen. Er hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen empfängt (Mobiltelefon, Faxgerät etc.) empfangsbereit sind und Postsendungen an die von ihm angegebene Anschrift (Postweiterleitungsadresse), insbesondere ggf. an der Geschäftsadresse eingehende behördliche Zustellungen, ihn erreichen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der easyOffice Services GmbH eine im Original unterzeichnete Postvollmacht zu erteilen, um die Entgegennahme der für den Auftraggeber an der Geschäftsadresse eingehenden Postsendungen zu ermöglichen.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die easyOffice Services GmbH unverzüglich über Änderungen seiner Anschrift, der telefonischen Erreichbarkeit, der Kontoverbindung, der Rechtsform, der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretung sowie sonstiger für das Vertragsverhältnis vergleichbar wesentlicher Umstände zu unterrichten.
3 Vertragsbeginn, Kündigung, Pflichten bei Beendigung des Vertrages
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt zum vereinbarten Termin.
(2) Der Servicevertrag läuft auf unbefristete Zeit. Der Servicevertrag kann nach Ablauf von 3 Monaten mit Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt hiervon unberührt.
(3) Die easyOffice Services GmbH ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn:
- der Auftraggeber seine bei Vertragsabschluss angegebene Anschrift - die von der nach diesen Bedingungen zur Verfügung gestellten Geschäftsadresse verschieden sein muss (Firmensitz, ordentliche Betriebsstätte oder Vergleichbares) - ändert und er der easyOffice Services GmbH nicht innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert seine neue Anschrift mitteilt; als Anschrift gilt nicht die Mitteilung eines Postfaches oder Vergleichbares,
- der Auftraggeber mit der Zahlung von Leistungsentgelt aus zwei Rechnungen in Verzug gerät,
- der Auftraggeber mit der Zahlung von Leistungsentgelt in Höhe von mehr als dem Doppelten des Kreditlimits in Verzug gerät,
- der Auftraggeber schuldhaft gegen die Vertragsbedingungen verstößt und den Verstoß nicht in angemessener Frist nach Abmahnung durch die easyOffice Services GmbH abstellt. Bei erheblichen Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich,
- erhebliche und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Geschäftsgebaren des Auftraggebers gegen die guten Sitten oder ein gesetzliches Verbot verstößt,
- über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
(4) Die Kündigung durch den Auftraggeber ist entweder
- schriftlich an die easyOffice Services GmbH, Opernring 1, Top 745-747, 1010 Wien, oder
- in Textform per E-Mail an info@easyofficevienna.at
zu erklären. In allen Fällen erteilt die easyOffice Services GmbH dem Auftraggeber unverzüglich eine Kündigungsbestätigung.
(5) Die Kündigung durch die easyOffice Services GmbH kann in Schrift- oder Textform ausgesprochen werden. Eine schriftliche Kündigung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Auftraggeber benannte Anschrift gerichtet wurde, dort aber nicht zugestellt werden konnte oder nicht entgegengenommen worden ist.
(6) Nach dem Ende der Vertragslaufzeit ist der Auftraggeber nicht mehr berechtigt, die ihm zuvor überlassene Adresse in irgendeiner Form im Rechts- oder Geschäftsverkehr zu verwenden. Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Adresse nach dem Ende der Vertragslaufzeit aus allen öffentlichen Registern und sonstigen Verzeichnissen gelöscht und nicht mehr auf von ihm zu verantwortenden Internetseiten sowie seinem Geschäftspapier angegeben wird.
(7) Verwendet der Auftraggeber unter Verstoß gegen Abs. 6 die ihm überlassene Adresse auch nach Vertragsende weiter, so gilt für die Zeit der unberechtigten Verwendung ein Betrag von 70% des für die berechtigte Verwendung geschuldeten Entgelts als vereinbart, sofern die Weiterverwendung nicht ausschließlich darauf beruht, dass es dem Auftraggeber trotz Aufwendung der ihm zumutbaren Sorgfaltspflichten nicht möglich war, die Verwendung rechtzeitig zu beenden. In der Geltendmachung dieses Anspruchs ist keine Genehmigung der unberechtigten Nutzung durch die easyOffice Services GmbH zu sehen; die Geltendmachung von entsprechenden Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.
4 Kaution, Sicherung
Die easyOffice Services GmbH ist entsprechend § 5 der easyOffice vienna-AGB berechtigt, für die Nutzung der unter § 1 genannten Dienstleistungen vom Auftraggeber eine angemessene Kaution, den Schuldbeitritt einer natürlichen Person und/oder die Stellung eines gleichwertigen Sicherungsmittels zu verlangen. Die Kaution ist unverzinslich.
5 Zurückbehaltungsrecht, Vernichtung nicht zustellbarer Post
(1) Die easyOffice Services GmbH behält sich für den Fall, dass der Auftraggeber mit der Zahlung von Leistungsentgelt aus zwei Rechnungen oder in Höhe von mehr als dem Doppelten des Kreditlimits in Verzug gerät, vor, die Postweiterleitung an den Auftraggeber einzustellen, bis die offenen Posten ausgeglichen sind. Die Möglichkeit der persönlichen Abholung der Post gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises bleibt hiervon unberührt.
(2) Für den Fall, dass dem Auftraggeber eingehende Post deshalb nicht übermittelt werden kann, weil er unter Vernachlässigung seiner sich aus § 2 ergebenden Obliegenheiten keine Post-Weiterleitungs-Anschrift angegeben hat, behält sich die easyOffice Services GmbH vor, die Post drei Monate nach deren Eingang zu vernichten. Sofern die easyOffice Services GmbH über eine andere Kontaktmöglichkeit verfügt (Telefon, E-Mail) wird sie die Post erst dann vernichten, wenn sie dem Auftraggeber die Vernichtung zuvor angekündigt hat. Das vorstehende gilt auch, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt sind und die easyOffice Services GmbH dem Auftraggeber zuvor rechtzeitig die Vernichtung angekündigt und Gelegenheit gegeben hat, durch Ausgleich der offenen Posten die Weiterleitung zu ermöglichen oder die Post persönlich abzuholen.
6 Sonstiges
(1) Auf dieses Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung.
(2) Soweit die Parteien darüber verfügen können ist Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Ansprüche der Parteien und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der easyOffice Services GmbH. Die Parteien können jeweils auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden.
(3) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was von den Parteien des vorliegenden Vertrages gewollt wurde.